Hinweise zur Bewerbung für die Wiesbadener Märkte
1. Bewerbungsfrist
Für alle Veranstaltungen (außer Wochenmärkte) endet die Bewerbungsfrist am 30. November des Vorjahres. Beispiel: Für den Ostermarkt 2026 ist der Bewerbungsschluss der 30. November 2025.
2. Bewerbungspflicht
Für jede Veranstaltung ist ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Die Bewerbung ist verbindlich.
3. Vorbereitung vor dem Ausfüllen
Bitte laden Sie die folgenden Vorlagen herunter, füllen Sie diese aus und halten Sie sie zum Hochladen im Bewerbungsformular bereit:
Tabellenvorlage: Warensortiment
Tabbellenvorlage: Besonderheiten der Präsentation
4. Nach Eingang Ihrer Bewerbung
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Falls Sie bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Zulassung erhalten, wurden Sie leider nicht berücksichtigt.
- Wenn Sie dennoch eine schriftliche Absage wünschen, senden Sie bitte zwei frankierte Rückumschläge an die unten angegebene Adresse.
5. Hinweise zu einzelnen Märkten
- Wochenmärkte: Bewerbungen sind ganzjährig möglich und jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig. Eine Auswahl erfolgt nur bei freiwerdenden Standplätzen.
- Sternschnuppen Markt: Für diesen Markt sind Stände im städtischen Design erforderlich. Die Beschaffung erfolgt eigenverantwortlich; die geschätzten Kosten betragen ca. 6.500 € netto für einen 3 × 3 m großen Stand. Zugelassene Standgrößen richten sich nach einem Raster von 3 × 3 m, 6 × 3 m, 2 × 3 m usw.; Sondergrößen nur nach Absprache. Beim Erwerb eines Standes wird eine fünfjährige Zulassungsgarantie gewährt.
- Rheingauer Weinwoche: Weiße Pagodenzelte werden im Gastrobereich bevorzugt.
- Weihnachtsbaummarkt: Ausschließlich Weihnachtsbäume erlaubt – kein Imbiss, kein Ausschank, keine weiteren Waren.
- Transporter: Für die Rheingauer Weinwoche können gegen Gebühr Stellplätze angemietet werden.
- Kühlwagen: Für den Sternschnuppen Markt, Rheingauer Weinwoche, Oster- und Herbstmarkt können gegen Gebühr Stellplätze angemietet werden.
6. Auswahlverfahren bei Bewerberüberschuss
Bei mehr Bewerbungen als verfügbaren Standplätzen wird nach einem Punktesystem gemäß § 70 Abs. 3 GewO entschieden. Die Kriterien sind:
- Vielfalt des Angebots (vierfache Gewichtung)
- Originalität des Angebots (vierfache Gewichtung)
- Aussehen und Zustand des Standes (dreifache Gewichtung; entfällt beim Sternschnuppen Markt)
- Besonderheiten der Präsentation (einfache Gewichtung; z. B. handwerkliche Vorführungen, einheitliche Kleidung)
Es gilt die:
Marktsatzung: Landeshauptstadt Wiesbaden | Marktsatzung
Marktgebührensatzung: Landeshauptstadt Wiesbaden | Marktgebührensatzung