Hinweise zur Bewerbung für die Wiesbadener Märkte

1. Bewerbungsfrist

Für alle Veranstaltungen (außer Wochenmärkte) endet die Bewerbungsfrist am 30. November des Vorjahres. Beispiel: Für den Ostermarkt 2026 ist der Bewerbungsschluss der 30. November 2025.

2. Bewerbungspflicht

Für jede Veranstaltung ist ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Die Bewerbung ist verbindlich.

3. Vorbereitung vor dem Ausfüllen

Bitte laden Sie die folgenden Vorlagen herunter, füllen Sie diese aus und halten Sie sie zum Hochladen im Bewerbungsformular bereit:

Tabellenvorlage: Warensortiment

Tabbellenvorlage: Besonderheiten der Präsentation

Bilder/ Skizze des Standes / Geschäfts

4. Nach Eingang Ihrer Bewerbung

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Falls Sie bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Zulassung erhalten, wurden Sie leider nicht berücksichtigt.
  • Wenn Sie dennoch eine schriftliche Absage wünschen, senden Sie bitte zwei frankierte Rückumschläge an die unten angegebene Adresse.

5. Hinweise zu einzelnen Märkten

  • Wochenmärkte: Bewerbungen sind ganzjährig möglich und jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig. Eine Auswahl erfolgt nur bei freiwerdenden Standplätzen.
  • Sternschnuppen Markt: Für den Sternschnuppenmarkt sind ausschließlich Marktstände zugelassen, die einem vorgegebenen Design entsprechen. Die entsprechenden Gestaltungsunterlagen werden nach einer positiven Auswahlentscheidung zur Verfügung gestellt. Der Bau bzw. die Beschaffung der Stände erfolgt eigenverantwortlich durch die Bewerberinnen und Bewerber. Die zulässigen Standgrößen orientieren sich grundsätzlich an einem Raster von 3 × 3 m, 6 × 3 m, 2 × 3 m und vergleichbaren Formaten. Sondergrößen können nach vorheriger Absprache und unter Berücksichtigung der verfügbaren Flächen ermöglicht werden. Beim Erwerb eines Standes wird eine fünfjährige Zulassungsgarantie gewährt. Im Falle von erneuten Zulassungen nach den fünf Jahren ist die jeweilige Zulassungsdauer immer auf zwei Jahre befristet. In begründeten Einzelfällen können für den Warenverkauf auch Stände mit den Maßen 3 × 2 m angemietet werden. Sofern im Rahmen der Bewerbung unterschiedliche Standgrößen angeboten werden, ist für jede Standgröße eine separate Bewerbung einzureichen.
  • Rheingauer Weinwoche: Weiße Pagodenzelte werden im Gastrobereich bevorzugt.
  • Weihnachtsbaummarkt: Ausschließlich Weihnachtsbäume erlaubt – kein Imbiss, kein Ausschank, keine weiteren Waren.
  • Transporter: Für die Rheingauer Weinwoche können gegen Gebühr Stellplätze angemietet werden.
  • Kühlwagen: Für den Sternschnuppen Markt, Rheingauer Weinwoche, Oster- und Herbstmarkt können gegen Gebühr Stellplätze angemietet werden.

6. Auswahlverfahren bei Bewerberüberschuss

Bei mehr Bewerbungen als verfügbaren Standplätzen wird nach einem Punktesystem gemäß § 70 Abs. 3 GewO entschieden. Die Kriterien sind:

  • Vielfalt des Angebots (vierfache Gewichtung)
  • Originalität des Angebots (vierfache Gewichtung)
  • Aussehen und Zustand des Standes (dreifache Gewichtung; entfällt beim Sternschnuppen Markt)
  • Besonderheiten der Präsentation (einfache Gewichtung; z. B. handwerkliche Vorführungen, einheitliche Kleidung)

Es gilt die:

Marktsatzung: Landeshauptstadt Wiesbaden | Marktsatzung

Marktgebührensatzung: Landeshauptstadt Wiesbaden | Marktgebührensatzung